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Land sagt „Starthilfe“ für neue Kinderbetreuungseinrichtungen zu

Hünfeld. Neue Kinderbetreuungseinrichtungen, die zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres nach der Sommerpause an den Start gehen, können von Anfang an auf Landesbeihilfen vertrauen. Diese werden dann für die Betriebszeit im halben Jahr anteilig gewährt. Dies sagte Staatssekretärin Petra Müller-Klepper dem Hünfelder Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel im Rahmen der Einweihung der neuen Villa Kunterbunt in Hünfeld zu.

Problem der Finanzierung gelöst

Noch beim Start des Waldkindergartens in Kirchhasel im vergangenen Jahr hatte das Land aufgrund der damaligen Vorgaben angesichts einer Stichtagsregelung die Landeshilfe versagt. Um die Eltern nicht mit höheren Beiträgen belasten zu müssen und dem Trägerverein den Start zu ermöglichen,  war die Stadt für die ausgefallene Landesbeihilfe eingetreten. Immerhin betrug der finanzielle Ausfall rund 28 800 Euro.

Der Bürgermeister zeigte sich erleichtert, dass die Staatssekretärin nun mitteilen konnte, dass die neue Villa Kunterbunt und damit auch die Stadt vor dieses Problem nicht mehr gestellt werde, zumal der Stichtag nach den neuen Richtlinien sogar noch bis zum 1. März eines jeden Jahres vorverlegt worden war. Dies werde sicherlich vielen Städten und Gemeinden in Hessen  und insbesondere Freien Trägern helfen, neue Angebote zu entwickeln, wie sie im Rahmen der Kinderbetreuungs- und Erziehungsoffensive des Landes Hessen gebraucht würden. Die alte Regelung habe dagegen die Einrichtung neuer Gruppen erheblich erschwert.

Neues Problem der Gruppengröße

Ein anderes Problem, dass Stadt und Freie Träger drückt, ist dagegen die in der neuen einschlägigen Verordnung des Landes vorgesehene Absenkung der zulässigen Gruppengröße von bislang 15 auf künftig acht bis zehn Kinder. Das Land habe nunmehr die Konnexität bezogen auf die Mitarbeiterzahl im Rahmen der Mindeststandarts anerkannt. Das Land werde  für diese zusätzlichen Anforderungen auch finanziell einstehen. Für die Villa Kunterbunt könne dies aber nach dem gegenwärtigen Stand der Richtlinien bedeuten, dass mit einem Federstrich statt der bisher geplanten 60 Plätze nur 40 Kinder aufgenommen werden könnten. Zwar sehe die Richtlinie des Landes Übergangsfristen für so genannte „Altfälle“ vor, bei denen die Betriebsgenehmigung schon vorgelegen habe.  Für die zwei weiteren neuen Gruppenräume, die auf jeweils 15 Kinder ausgelegt seien, bestehe aber keine Möglichkeit, diese zu teilen, und gegebenenfalls sechs Gruppen einzurichten, um dann die Zahl von 60 Kindern aufnehmen zu können.

Für die beiden  weiteren Gruppen, die im Zuge des Förderprogramms des Landes und des Bundes zusätzlich geschaffen worden seien, liege naturgemäß noch keine Betriebsgenehmigung vor, da die Aufnahme weiterer Kinder erst für das neue Kindergartenjahr 2009 /10 vorgesehen ist. Weder Eltern, noch Mitarbeiter, noch politische Gremien hätten allerdings Verständnis dafür, wenn zwei Gruppen als „Altfälle“ mit jeweils 15 Kindern behandelt werden könnten, in denen der bisherige Personalschlüssel mit zwei Fachkräften gelte, während für die zwei weiteren Gruppen dann die Neuregelung mit zwei Fachkräften für acht bis zehn Kindern zu gelten habe.

Nachbesserung der Richtlinien

Deshalb fordert Dr. Fennel, dass diese einschlägigen Richtlinien dringend nachgebessert werden müssten. Vom Land Hessen und vom Bund sei noch im vergangenen Jahr die Förderung auf die Schaffung von 60 Plätzen ausgesprochen worden, mit der die Stadt Hünfeld die gesetzlich geforderten Standards für das Jahr 2013 schon heute hätte erreichen können. Werde die Mindestverordnung in der vorgesehenen Form umgesetzt, könnte dies im Extremfall eine Verringerung der Platzzahl um 20 bis 28 Plätze für diese Einrichtung bedeuten. Auch vor dem Steuerzahler sei ein solches Vorgehen nicht zu vertreten, da die Größe der Räumlichkeiten, die gerade erst neu geschaffen wurden, auf Gruppenstärken von 15 Kindern ausgerichtet sind. Selbstverständlich müsste der neue Personalschlüssel auch bei den Gruppen mit 15 Kindern entsprechend angepasst werden. Dies würde bedeuten, dass dann bei Gruppen mit 15 Kindern drei Fachkräfte analog den zwei Fachkräften in Gruppen mit acht bis zehn Kindern mit zwei Fachkräften tätig würden, so Dr. Fennel abschließend.

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