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Zulassungsstelle nimmt Aufgaben als Bündelungsbehörde wahr

Fulda. Die Zulassungsstelle des Landkreises Fulda ist ab sofort Bündelungsbehörde zur Erteilung von Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge in Hessen. Das bedeutet, sie nimmt diesen Aufgaben auch für die Landkreise Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner, Vogelsberg, Mainz-Kinzig und Wetterau sowie die Stadt Kassel wahr.

Änderungen

Die Voraussetzungen wurden durch gesetzliche Änderungen geschaffen, die zum 29. April 2009 in Kraft getreten sind und Auswirkungen sowohl auf die Fahrzeugbegutachtung durch die technischen Prüfstellen als auch auf das Verfahren bei Sondergenehmigungen für die Zulassung von neuen und gebrauchten ausländischen Fahrzeugen haben, die in Deutschland über keine Typengenehmigung verfügen.

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs, für das keine Typengenehmigung (COC-Bescheinigung) vorliegt, muss im Vorfeld eine Einzelgenehmigung/Einzelerlaubnis beantragt werden. Für die Erteilung von Einzelgenehmigungen/Einzelerlaubnissen sind in Hessen die Landkreise Fulda und Marburg-Biedenkopf allein zuständig. Die anschließende Zulassung erfolgt weiterhin durch die örtlich zuständige Zulassungsstelle.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren, Formulare und aktuelle Kundeninformationen können unter der Internet-Seite www.landkreis-fulda.de abgerufen oder auch heruntergeladen werden. Fragen beantwortet der Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises Fulda, Gerloser Weg 22, 36039 Fulda, auf dem Postweg, unter der Tel-Nr. 0661/8668-58 oder per eMail: zulassungsbehörde@landkreis-fulda.de .

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