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ALG-II-Bezieher erhalten ab August extra Geld für den Schulbedarf

Vogelsbergkreis. Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten ab August extra Geld für den Schulbedarf ihrer Kinder. Darauf macht die Kommunale Vermittlungsagentur des Vogelsbergkreises in einer Pressemitteilung aufmerksam. Diese neue Leistung ist Bestandteil des Familienleistungsgsetzes.

Empfänger von laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) erhalten dieses so genannte Schulbedarfspaket kraft Gesetzes „automatisch“, und zwar erstmals zum 1. August, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Der Antrag auf die zusätzliche Leistung für die Schule gilt mit der Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als gestellt. Eine gesonderte Antragstellung ist daher in der Regel entbehrlich.

Durch die vom Gesetzgeber beschlossene Stichtagsregelung müssen alle Anspruchsvoraussetzungen zum 1. August des jeweiligen Jahres vorliegen, damit die Leistung gewährt werden kann.

Für den Fall, dass der ALG-II-Bewilligungszeitraum am 31. Juli endet, muss unbedingt ein Folgeantrag gestellt werden, damit auch dieses Schulbedarfspaket in Anspruch genommen werden kann. Werden die Anträge erst nach dem 1. August gestellt, kann für 2009 kein Schulbedarfspaket mehr ausgezahlt werden.

Auf der Grundlage des Bundes-Kindergeldgesetzes besteht ein Anspruch auf die zusätzliche Leistung für die Schule auch für Empfänger von Kinderzuschlag. In diesem Fall wird die Leistung für die Schule von der zuständigen Familienkasse gezahlt.

Bei Unklarheiten wird um Kontaktaufnahme mit den persönlichen Beratern bei der Kommunalen Vermittlungsagentur gebeten.

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