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Kein Lärmschutz aus Konjunkturprogramm

Hünfeld. Aus Mitteln des Konjunkturförderprogramms II werden entlang der Bahnlinie und den überörtlichen Landes- und Bundesstraßen im Hünfelder Stadtgebiet keine Lärmschutzmaßnahmen finanziert. Diese Mitteilung hat die Stadt Hünfeld nach Angaben von Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel aus dem Bundesverkehrsministerium und dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen erhalten.

Der Bürgermeister hatte sich sowohl an das Bundesverkehrsministerium wegen Lärmbelastungen durch die Eisenbahn in Hünfeld als auch an das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen mit der Forderung gewandt, durch Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnlinie in Nüst und in der Hünfelder Kernstadt sowie entlang der Bundesstraße 27 im Stadtteil Rückers, der Landesstraße 3176 in der Ortslage in Nüst und im Baugebiet Am Hofberg Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen. Das Bundesverkehrsministerium teilte der Stadt Hünfeld mit, dass bundesweit bis nächstes Jahr 40 Pilotprojekte vorgesehen seien, und Hünfeld nicht berücksichtigt werden könne, zumal dort bereits umfangreiche Maßnahmen realisiert worden seien. Diese Maßnahmen waren allerdings durch die Stadt Hünfeld selbst getroffen worden. Die DB-Netz AG hatte seinerzeit die Realisierung solcher Maßnahmen aus Gründen der „mangelnden Wirtschaftlichkeit und Effektivität sowie der topographisch ungünstigen Lage“ abgelehnt. Es wurden seinerzeit lediglich Zuschüsse für private Haus- und Grundstückseigentümer für passive Lärmschutzmaßnahmen beispielsweise durch den Einbau Lärm mindernder Fenster gewährt.

Auch das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen hat mitgeteilt, dass für die Landesstraße 3176 zwischen Nüst und Hünfeld, die B 27 bei Rückers und die Autobahn A 7 zwischen Oberrombach und Michelsrombach keine Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms in Betracht kommen. Das Landesamt zieht sich nach Angaben des Bürgermeisters darauf zurück, dass es keine wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit für aktive Lärmschutzmaßnahmen in diesen Bereichen nachweisen könne. Lediglich für den Bereich Rückers und die Bundesstraße 27 könnten nach den einschlägigen Richtlinien besonders betroffene Haus- und Grundstückseigentümer private Lärmschutzmaßnahmen bezuschusst bekommen. Diese privaten Haus- und Grundstückseigentümer müssten sich dazu mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Fulda in Verbindung setzen.

Hintergrund ist nach Angaben von Bürgermeister Dr. Fennel, dass der Bund die einschlägigen Grenzwerte bereits in der vergangenen Legislaturperiode bereits nach oben gesetzt hatte, um sich der Pflicht für passive Lärmschutzmaßnahmen zu entziehen. Er bedauere, dass damit auch die rechtliche Verpflichtung und Grundlage für die Aufnahme solcher Maßnahmen in das Konjunkturprogramm II entfallen sei, kündigte aber an, dass wie in den zurückliegenden Jahren die Stadt alle Chancen nutzen werde, in wirtschaftlich vertretbarem Umfang Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung durchzuführen, wie dies bereits durch das Aufschütten der Wälle entlang der Bahnstrecke in Hünfeld geschehen sei.

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