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Hünfeld will erneute Prüfung von Lärmschutzanträgen

Hünfeld. Die Stadt Hünfeld fordert eine erneute Prüfung ihrer Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen entlang von Verkehrswegen aus Mitteln des Konjunkturprogramms II des Bundes. Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen hatte als zuständige Behörde entsprechende Anträge der Stadt Hünfeld kürzlich abgelehnt. Nun habe aber der zuständige Bundesminister Wolfgang Tiefensee weitere Initiativen ergriffen, um die Lärmbelastung an Straßen, Bahntrassen und Flughäfen bis 2020 erheblich zu senken. Darauf beruft sich jetzt die Stadt Hünfeld nach den Worten von Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel und verlangt eine erneute Überprüfung ihrer Förderanträge.

Hintergrund ist nach den Worten Dr. Fennels, dass Tiefensees Ministerium es in der vergangenen Legislaturperiode zu verantworten hatte, dass die einschlägigen Grenzwerte, nach denen Bund und Länder in der Pflicht standen, Lärmminderungsmaßnahmen mitzufinanzieren, nach oben korrigiert worden waren, um sich diesen Pflichten zu entziehen. Unter anderem hatte die Stadt Hünfeld Maßnahmen für den Lärmschutz entlang der Bahnlinie für Rückers, Nüst und die Kernstadt sowie entlang der Bundesautobahn A 7 im Bereich Oberrombach beantragt. Die Anträge waren allerdings wegen der veränderten Richtlinien nicht berücksichtigt worden. Angesichts dieser Situation hatte die Stadt umfangreiche eigene Anstrengungen unternommen, um die Situation für die vom Verkehrslärm betroffenen Bewohner zu verbessern. So weit dies technisch und aufgrund der vorhandenen Flächen möglich war, waren entlang der Bahnlinie Erdwälle aufgeschüttet worden, die dem Lärmschutz dienen.

Die betroffenen Bürger hätten sicherlich kein Verständnis dafür, betont Bürgermeister Dr. Fennel in seiner Presseerklärung, dass der Minister einerseits umfangreiche Ankündigungen zu Lärmsanierungsmaßnahmen treffe, in der Praxis aber kaum Verbesserungen für die Betroffenen in Hünfeld erreicht werden könnten. Deshalb habe sich die Stadt jetzt an die zuständige Fachbehörde, das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, mit dem Hinweis auf die Ankündigungen des Ministers gewandt, diese Anträge erneut zu überprüfen.

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