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Impf-Empfehlung für Medizinpersonal, Feuerwehren und chronisch Kranke

Vogelsbergkreis. Die Impfungen gegen die sogenannte Schweinegrippe (Neue Influenza A/H1N1) beginnen auch im Vogelsbergkreis am kommenden Montag, dem 26. Oktober. Dies teilt die Leiterin des Gesundheitsamts, Renate Meudt, in einer Presseerklärung mit. Das Gesundheitsamt empfiehlt die Impfung in der ersten Phase für das Personal in medizinischen Einrichtungen, für Feuerwehrleute und für chronisch Kranke. Medizinpersonal und Feuerwehrleute, die sich impfen lassen möchten, werden direkt vom Gesundheitsamt geimpft. Chronisch Kranken wird empfohlen, sich mit dem Arzt ihres Vertrauens zu beraten und dort auch impfen zu lassen. Schwangeren wird eine spätere Impfung geraten, damit sichergestellt ist, dass der Impfstoff besser verträglich ist.

Trotz der bisher glücklicherweise milden Krankheitsverläufe der Influenza in Europa bestehe die Möglichkeit, dass es in den Herbst- und Wintermonaten zu einer starken Ausbreitung der Erkrankung und damit auch häufiger zu ernsthaften Verläufen komme, hatte Gesundheitsminister Banzer am Montag in Wiesbaden unterstrichen.

Impfkonzept der Landesregierung

Das Impfkonzept der Hessischen Landesregierung: Gemäß einer Verordnung der Bundesregierung werden bestimmte Personengruppen vorrangig geimpft. Dazu gehören: 1. Beschäftigte im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material; 2. Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. chronische Krankheiten, wie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder des Immunsystems); 3. Schwangere; 4. Personen, die in der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind (Polizei, Feuerwehr). Chronisch Kranke und Schwangere werden von ihren Hausärzten bzw. Gynäkologen beraten und geimpft.

Schwangere sollten noch warten

Was die Impfung von Schwangeren betrifft, hat die Ständige Impfkommission empfohlen, bis zum Vorliegen weiterer Daten Schwangere mit einem nicht-adjuvantierten Impfstoff zu impfen. Ein solcher Impfstoff liegt momentan noch nicht vor, wird voraussichtlich aber in einigen Wochen zur Verfügung stehen. Eine Schwangerschaft ist aber keine Gegenanzeige für eine Impfung mit einem adjuvantierten Impfstoff. Schwangere können daher, vor allem wenn besondere Risiken vorliegen (z.B. chronische Grunderkrankungen, erhöhtes Infektionsrisiko), aufgrund einer individuellen Beratung mit einem adjuvantierten Impfstoff geimpft werden. Was bedeutet „adjuvantiert“? Ein Adjuvanz ist ein Zusatzstoff, der die Wirksamkeit des eigentlichen Serums erhöht.

Es wird empfohlen, dass sich werdende Mütter in jedem Fall an die sie behandelnden Gynäkologen wenden sollten, um sich über eine mögliche Impfung beraten zu lassen. Darüber hinaus stehen für die Beratung von Schwangeren Beratungsstellen an den drei hessischen Universitätskliniken (Frankfurt, Marburg, Gießen) zur Verfügung.

Was ist mit der Impfung gegen die „normale saisonale Grippe“? Auf jeden Fall impfen lassen!

Das Vogelsberger Gesundheitsamt rät dringend dazu, sich auf jeden Fall gegen die „normale Grippe“ (saisonale Influenza) impfen zu lassen. Denn die Impfung gegen die Schweinegrippe (Neue Grippe A/H1N1) schützt nicht vor der „normalen Grippe“. Die saisonale Grippe hat in der Vergangenheit oft zu erheblichen Komplikationen geführt, unterstreicht Fachärztin Renate Meudt. Dabei sei die Grippe nicht zu verwechseln mit einem „grippalen Infekt“, der völlig harmlos ist. Die beiden Impfstoffe – also der gegen die saisonale Grippe und der gegen die Schweinegrippe – sind kompatibel, das bedeutet, sie „vertragen sich“. Allerdings sollte man beide Impfungen nicht am selben Tag, sondern im Abstand von etwa zwei Wochen durchführen lassen.

Oberstes Gebot: Hygiene, Hygiene, Hygiene

Das Wichtigste bleibt aus Sicht von Amtsärztin Renate Meudt die Hygiene, also die Vorbeugung, die Vermeidung der Ansteckung. Hier könne sehr viel getan werden. Sehr häufig und sehr gründlich die Hände waschen, beim Gruß nicht die Hand geben, oft und gründlich Lüften, Abstand halten zu Menschen, die niesen (hier ist die Verbreitungsgefahr am allergrößten, viel größer als beim Husten), aufs Begrüßungsküsschen verzichten.

Informationen:

Bürgertelefon Bundesgesundheitsministerium 030 / 34 64 65 100 und 0800 44 00 55 0 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr)
Gesundheitsamt Lauterbach 06641 / 977-173
www.neuegrippe.bund.de
www.grippeschutz.hessen.de
www.rki.de (Robert-Koch-Institut)

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