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Jobcenter Reform: Hessische Landkreise fordern Öffnung des Optionsmodells

Wiesbaden. Die 21 hessischen Landkreise appellieren an die hessische Landesregierung, sich weiterhin mit Nachdruck in den aktuellen Verhandlungen über die Zukunft der Jobcenter für die Erweiterung des Optionsmodells einzusetzen. „Die Erfolge der 12 hessischen Landkreise und der Landeshauptstadt Wiesbaden, die die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Eigenregie übernommen haben, belegen eindrucksvoll die Zukunftsfähigkeit des Optionsmodells“, so der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach. „Daher haben auch aktuell sieben der neun hessischen Landkreise, die zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit in Arbeitsgemeinschaften tätig sind, erklärt, künftig optieren zu wollen.“

Der getrennten Trägerschaft, die mit der in Berlin verabredeten Auflösung der Arbeitsgemeinschaften in diesen neun hessischen Landkreisen droht, wird mit der Öffnung der Option eine echte Alternative entgegengestellt. Damit kann der Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten mit einem Nebeneinander von Sozialamt und Arbeitsverwaltung verhindert und auch in diesen Kommunen weiterhin „Hilfe aus einer Hand“ gewährt werden. Den Erfolg der Optionskommunen belegt auch der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP, der in Bestätigung der geleisteten Arbeit den bisherigen Optionskommunen einen unbefristeten Bestand zusichert.

„Die hessische Landesregierung hat in der Frage der Trägerschaft des SGB II immer an der Seite der Optionskommunen gestanden. Wir appellieren daher insbesondere an Ministerpräsident Roland Koch und den zuständigen Staatsminister Jürgen Banzer, sich auch in den anstehenden Entscheidungsprozessen im Bund mit ganzer Überzeugungskraft für die Öffnung der Option für alle interessierten Landkreise und kreisfreien Städte einzusetzen“, fasst Präsident Fischbach die Position des Hessischen Landkreistages zusammen.

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