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Einheitliche Öffnungszeiten bei der Kreisverwaltung – Autos auch am Nachmittag zulassen

Schönes aus Fulda. Der Landkreis Fulda trägt einem lange gehegten Wunsch der Bürger Rechnung. Ab 1. Dezember 2007 können Fahrzeuge nicht nur vormittags, sondern auch an zwei Nachmittagen in der Woche zugelassen werden. Zu diesem Zeitpunkt tritt eine Neuregelung der Öffnungszeiten bei den KfZ-Zulassungsstelle in Fulda und Hünfeld für Privatkunden in Kraft. Die Zulassungsstelle in Fulda hat künftig donnerstags durchgehend von 8:00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, die Zulassungsstelle in Hünfeld dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Öffnungszeiten an den übrigen Wochentagen sind bei der KfZ-Zulassungsstelle in Fulda montags und dienstags von 7:30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Für die KfZ-Zulassungsstelle in Hünfeld gelten die bisherigen Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Annahmeschluss für Händler und Zulassungsdienste ist bei der KfZ-Zulassungsstelle in Fulda täglich um 11:30 Uhr und bei der Zulassungsstelle in Hünfeld um 11:00 Uhr.

Bereits zum 1. Oktober 2007 haben die verschiedenen Abteilungen der Kreisverwaltung ihre Öffnungszeiten untereinander angeglichen. Künftig gilt bis auf wenige Ausnahmen als allgemeine Öffnungszeit Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Abweichende Regelungen gibt es für den Fachbereich Arbeit und Soziales (Amt für Arbeit und Soziales) sowie für die Fachdienste Ausländerwesen, Zuwanderung, Sozialhilfe, Ausbildungsförderung und Fahrerlaubnisbehörde.

Aber auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten können individuelle Termine vereinbart werden. Am Mittwochnachmittag bleibt die Kreisverwaltung generell geschlossen, um diese Zeit für Schulungen, Dienstbesprechungen und andere Veranstaltungen frei zu halten. Landrat Bernd Woide und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Heiko Wingenfeld weisen darauf hin, dass Terminvergaben grundsätzlich Priorität haben sollten. „Es ist unser Bestreben, die Anliegen der Bürger möglichst ohne Wartezeiten entgegen zu nehmen.“

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