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Land stellt im kommenden Jahr Fördergeld bereit
 für behindertengerechten Umbau von Wohnungen

Vogelsbergkreis. Das Land Hessen stellt auch im kommenden Jahr Mittel zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Auf diese Fördermöglichkeit weist Landrat Rudolf Marx in einer Pressemitteilung hin.

Wichtig: Bis 10. Dezember Vorhaben bei der Wohnungsbauförderstelle des Kreises anmelden

In Deutschland leben rund 6,6 Millionen Menschen mit Handicap, deren angemessene Wohnraumversorgung zu den vordringlichen Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung zählt. Behinderte Menschen bewohnen vielfach Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurecht kommen und auf Hilfe angewiesen sind. Bereits der Weg zur Wohnung, vor dem Haus und auch im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen, gibt es oftmals unüberwindliche Hindernisse. In der Wohnung selbst sind häufig die Bewegungsflächen zu eng und die Türdurchlässe zu schmal sowie Toiletten und Bäder ohne fremde Hilfe nur schwer oder gar nicht durch behinderte Menschen nutzbar. Ziel ist es, die Wohnungen und Wohngebäude barrierefrei zu erreichen. Die Wohnungen selbst sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Für diese Zwecke stellt das Land Kostenzuschüsse bereit.

Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem Angehörigen selbst genutzt werden. Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen ab 1.000 €uro, die Obergrenze liegt bei 25.000 €uro je Wohneinheit. Der Zuschuss kann bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten betragen.
Wichtig: Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Ausführung noch nicht begonnen wurde.
Darunter fallen nicht die Vergabe von Architektenleistungen oder Angebote von Handwerkern.

Der betroffene Personenkreis hat die Möglichkeit noch bis zum 10. Dezember 2010, sein jeweiliges Vorhaben bei der Wohnungsbauförderstelle des Vogelsbergkreises anzumelden. Da die zur Verfügung stehenden Mittel vergleichsweise knapp sind, ist dabei insbesondere die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Umbaumaßnahme sowie die geplante Gesamtfinanzierung dazulegen. Das Land behält sich eine Auswahl nach sozialer Dringlichkeit vor, insbesondere mit Fördervorrang für Familien mit behinderten Kindern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Das Anmeldeformular und weitere Auskünfte können bei der Wohnungsbauförderstelle unter der Telefon 06641/977-265 oder wirtschaftsfoerderung@vogelsbergkreis.de angefordert werden.

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