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Arbeitskreis Steuerschätzungen tagt vom 10. bis 12. Mai in Fulda

Fulda. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ trifft sich zu seiner Mai-Sitzung in diesem Jahr im osthessischen Fulda. Das Land Hessen ist turnusgemäß Ausrichter der Konferenz. „Wir freuen uns sehr, die Mitglieder des Arbeitskreises in Hessen begrüßen zu dürfen. Dessen Prognosen sind nicht nur hilfreich, sie sind vielmehr Grundlage unserer staatlichen Haushaltsplanung“, sagte der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden. Das Land Hessen wolle den Steuerschätzern ein ausgezeichneter Gastgeber sein. Die Sitzung wird im Fuldaer Finanzamt stattfinden, das optimale Arbeitsbedingungen für diese Veranstaltung bietet. Jeweils im Anschluss an die Sitzungen besteht für die Arbeitskreis-Mitglieder am Dienstag und Mittwoch die Möglichkeit zu Führungen durch Dom und Michaeliskirche bzw. zu einer Stadtführung. Am Dienstagabend lädt Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zu einem Abendessen ein.

Hintergrund:

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen. Ihm gehören Vertreter des Bundesfinanzministeriums selbst, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die fünf großen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Vertreter des Statistischen Bundesamts, der Finanzministerien der Länder sowie des Deutschen Städtetags an.

Als Gründungsjahr des Arbeitskreises gilt das Jahr 1955, als der damalige Bundesfinanzminister Fritz Schäffer drei große Forschungsbereiche und die Bank Deutscher Länder zur „Aussprache über die Steuerschätzungen für die Rechnungsjahre 1955 und 1956“ einlud. Seitdem hat sich der Arbeitskreis sukzessive zur oben genannten Zusammensetzung erweitert. Seine Mitglieder arbeiten unabhängig und ohne politische Einflussnahme. In der Regel finden jährlich zwei Sitzungen statt. Die Mai-Steuerschätzung ist Grundlage für den mittelfristigen Finanzplan (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Im November gibt der Arbeitskreis eine Prognose der Steuereingänge für das laufende und das kommende Jahr (Kurzfristschätzung) sowie seit 2010 auch für das übernächste Jahr ab.

Geschätzt werden alle Steuern, also die Gemeinschaftsteuern, die Bundessteuern, die Ländersteuern und die Gemeindesteuern. Dabei werden die Steuereinnahmen für Deutschland insgesamt betrachtet. In den Sitzungen werden die Steuern aufgrund verschiedener Schätzvorschläge einzeln geschätzt. Am Ende der Beratungen steht ein Ergebnis, das von allen Mitgliedern des Arbeitskreises mitgetragen wird.

Die Schätzungen orientieren sich an den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus werden die tatsächlichen Steuereinnahmen der vergangenen Jahre analysiert sowie bekannte Sonderentwicklungen in die Schätzung einbezogen.

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