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VPB warnt: Bei der Bauabnahme nicht unter Druck setzen lassen

Berlin. Die Bauabnahme gehört nach der Vertragsunterzeichnung zu den wichtigsten Rechtsschritten beim Bauen. Kein Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollte auf die so genannte förmliche Bauabnahme verzichten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn mit der Bauabnahme ändert sich vieles für den Bauherrn: Die Haftung für den Neubau geht auf ihn über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um, und die Schlussrechnung wird fällig. Viele Schlüsselfertiganbieter versuchen, Bauherren bei der Abnahme unter Druck zu setzen, etwa durch Vertragsklauseln wie diese: „Der Bauherr ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach der schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung des Bauwerkes das Bauwerk abzunehmen.“ Diese Klausel, so der VPB, ist intransparent und verstößt gegen das Gesetz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Weil die Bauabnahme ein heikles Kapitel ist, rät der VPB grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Weitere Informationen unter www.vpb.de

Diesen Tipp finden Sie auch zum Herunterladen im Internet unter www.vpb.de im Bereich „Presse“.

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