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Schulentwicklungsplan verabschiedet – Schulische Angebote auf Bildungsbedarf abstimmen

Fulda. Der Schulentwicklungsplan gibt den Rahmen für schulorganisatorische Entscheidungen vor. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob das vorhandene Angebot dem festgestellten und erkennbaren Bedarf entspricht. Nach dem hessischen Schulgesetz müssen die Schulentwicklungspläne der kommunalen Schulträger – also der Landkreise und Städte – alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Dies gilt auch für den Schulentwicklungsplan des Landkreises Fulda, dessen Fortschreibung der Fachdienst Schulen der Kreisverwaltung unter Federführung von Marlies Henkel in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt erstellt hat. Nach eingehenden Beratungen in den Kreisgremien wurde der Schulentwicklungsplan 2011 in der letzten Kreistagssitzung am 12. September verabschiedet. Er muss jetzt noch dem hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor er förmlich in Kraft treten kann.

Foto: Marzena Traber

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage der aktualisierten Geburten- und Schülerzahlen, die auf statistischen Erhebungen sowie den Durchschnittswerten der Schulübergänge in den vergangenen Jahren basieren. Weitere zentrale Einflussfaktoren bei der Ermittlung des gegenwärtigen und künftigen Bedarfs sind die sich abzeichnende Bevölkerungsentwicklung sowie das voraussichtliche Wahlverhalten der Eltern und Schüler bei der Wahl der Bildungsgänge und Schulen. Nach Angaben von Landrat Bernd Woide ist der Landkreis Fulda als Flächenlandkreis in besonderer Weise gefordert, wenn es darum gehe, die hohe Qualität der Bildung und Weiterbildung im ländlichen Raum trotz rückläufiger Schülerzahlen und einer daraus resultierenden geringeren Auslastung der Bildungseinrichtungen aufrecht zu erhalten. Auch hätten die Schulträger den veränderten Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen sowie dem fortschreitenden Wandel in den gesellschaftspolitischen Anforderungen Rechnung zu tragen, so Woide.

Im Einzelnen nennt Landrat Woide die flächendeckende Ausstattung der Schulen mit moderner EDV, die Einrichtung von Betreuungsangeboten an den Grundschulen vor und nach dem Unterricht, die Organisation einer bedarfsgerechten Nachmittagsbetreuung an Grundschulen insbesondere in Zusammenarbeit mit Elternvereinen, die Einführung einer pädagogischen Mittagsbetreuung an nahezu allen allgemeinbildenden Schulen, den Aufbau von speziellen Fördereinrichtungen sowie den Einsatz von Arbeitscoaches. Resümierend stellt der Landrat fest, dass es weiterhin das Bestreben des Landkreises sein werde, eine zweckmäßige und finanzierbare Schulorganisation zu gewährleisten, die ortsnahe Angebote ermögliche und am gegliederten Schulsystem festhalte. „Auch künftig wollen wir kontinuierlich in den Schulbau sowie die Unterhaltung der kreiseigenen Schulgebäude und schulischen Sporteinrichtungen investieren, um unseren jungen Menschen eine hervorragende räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen zu bieten.“

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