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Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT) vehement gegen staatlich festgelegten Mindestlohn

Hessen. „Die MIT als Vertreter insbesondere des Mittelstandes spricht sich eindeutig gegen einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn aus, egal, wie er bezeichnet wird“, erklärte der Landesvorsitzende der MIT Hessen, Frank Hartmann. Es gebe gute Gründe, warum sich der Staat nicht in die Vertragsfreiheit einmischen soll. Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn sei Sache der Vertragsparteien, also der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Jeder Berufszweig besitze Besonderheiten, die man nicht gleich beurteilen könne. Und es gebe untere Lohngruppen, in denen sich Mitarbeiter befinden, die gerade keinen hohen Lohn erwirtschaften könnten.

Ein gesetzlicher Mindestlohn führe zu einem Ansteigen der Schwarzarbeit, zu einer Verringerung der Arbeitsplätze und zu einem Eingriff in die Vertragsfreiheit. Wenn der Staat meint, den Lohn gesetzlich festlegen zu wollen, müsste der Staat auch die Preise diktieren und den Mittelständlern und Betrieben eine bestimmte Mindesteinnahme garantieren. Das wäre dann eine Staatswirtschaft. Richtig sei es, dass manche Berufsgruppen einen zu geringen Nettolohn erwirtschaften. Dies sei aber  keine Frage des Bruttogehaltes. Vielmehr seien die Lohnnebenkosten und Steuern zu hoch. Hier müsse man ansetzen, erklärte Hartmann.

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