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Existenzminimum bei Kontopfändung ab 2012 in Gefahr

Fulda. Wer damit rechnen muss, dass Einkommen, Rente oder Sozialleistungen gepfändet werden, sollte noch in diesem Jahr ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Denn ab dem 1. Januar 2012 sind aufgrund einer Gesetzesänderung Kontoguthaben nur auf dem so genannten „P-Konto“ geschützt. Darauf weisen das Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises, die Schuldner- und Insolvenzberatungen von Caritasverband und Arbeiterwohlfahrt sowie die Verbraucherzentrale Hessen in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin. Bislang räumte das Pfändungsschutzrecht Verbrauchern im Falle einer Kontopfändung die Möglichkeit ein, entweder einen Freistellungsantrag bei Gericht zu stellen oder ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Diese Wahlmöglichkeit besteht ab 2012 nicht mehr. Auch der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt weg.

Nach dem neuen Recht haben Verbraucher einen Anspruch auf Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Das Amt für Arbeit und Soziales sowie die Beratungsstellen empfehlen daher den betroffenen Personen, ihr Konto noch im Dezember 2011 in ein „P-Konto“ umwandeln zu lassen. Dies ist ein Girokonto, das Pfändungsschutz für alle Guthaben gewährt, unabhängig davon, ob es sich dabei um Arbeitseinkommen, Sozialleistungen oder um Zuwendungen von Dritten handelt.

Durch ein „P-Konto“, heißt es in der Pressemitteilung weiter, wird automatisch zunächst ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Die Umwandlung erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Soll der Pfändungsschutz über den Grundfreibetrag hinausgehen, ist ein besonderer Nachweis erforderlich. Leistungsberechtigte nach dem SGB II bzw. SGB XII können diesen Nachweis kostenfrei beim Amt für Arbeit und Soziales erhalten.

Der automatische Pfändungsschutz des „P-Kontos“ hat nach Aussage der Beratungsstellen zwei erhebliche Vorteile: Das Konto werde nicht gesperrt und der Betroffene könne weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Zudem müssten Sozialleistungen nicht mehr wie bisher binnen 14 Tagen vom Konto abgehoben werden, um sie vor der Pfändung zu schützen. „Wird das Girokonto jedoch nicht rechtzeitig in ein ’P-Konto’ umgewandelt, besteht die Gefahr, dass zu Jahresbeginn nicht über eingegangene Geldleistungen verfügt werden kann“, heißt es abschließend.

Ausführliche Informationen zum „P-Konto“ erteilen:

AWO Kreisverband Fulda e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Langebrückenstr. 14
Tel: 480045-0

Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Wilhelmstraße 8
Tel.: 2428300

Verbraucherzentrale Hessen
Beratungsstelle Fulda
Karlstraße 2
Tel.: 241026

 

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