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Landesrechnungshof lobt Wohngeldstelle des Landkreises Fulda

Fulda. Der Landesrechnungshof hat die Wohngeldstelle des Landkreises Fulda geprüft. Es wurden 106 repräsentative Querschnittsprüfungen vorgenommen, die sich auf die Berechnungen der Bewilligungszeiträume ab dem Kalenderjahr 2004 erstreckten. Dabei waren insgesamt sieben Fälle zu beanstanden, was einer Fehlerquote von 6,6 Prozent entspricht. Der Landesdurchschnitt beläuft sich auf 16 Prozent.

Aufgrund der geringen Beanstandungsquote lobt der Landesrechnungshof ausdrücklich die gründliche und umfassende Sachverhaltsaufklärung durch die hiesige Wohngeldstelle. Hingegen wird die vergleichsweise lange Bearbeitungsdauer bemängelt. Der Grund liegt darin, dass keine Vorschusszahlungen bewilligt werden, sondern eine abschließende Bearbeitung nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt.

Aus der Wohngeldstatistik geht hervor, dass sich der Gesamtbetrag der Zahlungen (Mietzu-schuss und Lastenzuschuss) im vergangenen Jahr auf 882.600 Euro belief. Im Durchschnitt wurden in 1.839 Berechnungsfällen 103 Euro Mietzuschuss bzw. 130 Euro Lastenzuschuss gezahlt. Gegenüber 2006 reduzierten sich die Gesamtausgaben um 528.700 Euro (-37,5%) und die Berechnungsfälle um 1.189 (-39,3%).

Im April hat der Bundestag eine gesetzliche Neuregelung beschlossen. Diese sieht eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes (Tabellen und Höchstbeträge für Miete und Belastung) vor. Außerdem werden künftig auch Heizkosten in die zu berücksichtigende Miete einbezo-gen. Dadurch erfüllt ein größerer Personenkreis die Anspruchsvoraussetzungen, so dass mit einer erheblichen Zunahme der Anträge zu rechnen ist.

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