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Barbara WEILER: „VW-Gesetz muss erhalten bleiben“

Kassel. Wie im November 2011 angekündigt, hat die EU-Kommission im Streit um das VW-Gesetz Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland eingereicht. Es räumt der niedersächsischen Regierung eine Sperrminorität bei dem Autohersteller ein. Für die nordhessische SPD-Europaabgeordnete Barbara WEILER ist diese Handlung nicht nachvollziehbar: „Die Klage führt die von der EU-Kommission selbst verkündeten Ziele ad absurdum, die industrielle Basis in Europa zu stärken.“

Barbara WEILER erklärt: „Das VW-Gesetz ist seit Jahrzehnten die Garantie für Werkstandorte und über 14.000 Arbeitsplätze alleine in Nordhessen. Hinzu kommen die zahlreichen Beschäftigten bei Zulieferern. Praxisfremde Politik, die spekulativen Finanzinvestoren Tür und Tor öffnet, ist hier vollkommen fehl am Platz.“

Auf Einladung der Sozialdemokratin kamen Mitte Februar die Rathauschefs aus Baunatal, Hannover und Wolfsburg mit EU-Kommissar Michel Barnier zusammen. Sie brachten ihr Unverständnis über die erneute Anrufung des EuGHs zum Ausdruck. Schließlich habe die Bundesregierung nach dem ersten Urteil der obersten EU-Richter aus dem Jahr 2007 das VW-Gesetz entsprechend geändert. Das damals lediglich in Verbindung mit der Sperrminorität für vertragswidrig erklärte Höchst­stimmrecht ist bereits seit Dezember 2008  aufgehoben.

„Statt an den Pranger gestellt zu werden, könnte das VW-Gesetz Vorbild für andere europäische Aktiengesellschaften sein – als wichtiger Baustein der  industriellen Basis Europas“, schlägt Barbara WEILER vor. Sie lobte insbesondere den Punkt, dass gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat keine Werke verlagert oder geschlossen werden können. Mit einer Entscheidung des Gerichtshofs ist erst in etwa eineinhalb Jahren zu rechnen.

 

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