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Jetzt Beschäftigungsdaten einreichen! Arbeitgeber müssen Schwerbehinderten-Quote nachweisen

Fulda. Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), müssen regelmäßig der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das abgelaufene Kalenderjahr anzeigen. Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber sind nach dem SGB IX verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Arbeitgebern mit mindestens 20 Mitarbeitern wurden am Jahresanfang 2012 aufgefordert, bis zum 31.3.2012 entweder auf den zugesandten Vordrucken oder der gleichzeitig mitgelieferten CD-ROM die Beschäftigungsdaten für 2011 anzuzeigen. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt Arbeitgeber bei der Erstellung der Anzeige und kann unter http://www.rehadat-elan.de/kostenlos herunter geladen werden. Betriebe, die anzeigepflichtig sind und die Beschäftigungsdaten bisher nicht an die Agentur für Arbeit gesandt haben, sollten dies nun kurzfristig erledigen. Für Rückfragen steht Herr Gutberlet unter der Telefonnummer 0661-17-396 zur Verfügung.

 

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