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MIT unterstützt Bundesministerin Dr. Schröder bei der Ablehnung einer Frauenquote

Fulda. Der Landesverband Hessen der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung MIT unterstützt Bundesfamilienministerin Dr. Schröder hinsichtlich ihrer Ablehnung, eine gesetzliche Frauenquote in Unternehmen einzuführen, erklärte der MIT-Landesvorsitzende Frank Hartmann in Fulda.
Die Frauenquote werde begründet mit der angenommenen gesellschaftlichen Benachteiligung von Frauen im Berufsleben. Die Quote solle Frauen den Zugang zum Arbeitsleben und zu Führungspositionen erleichtern. Frauen stellten die Hälfte der Bevölkerung dar und deswegen sei es ungerecht, dass sie im Berufsleben unterrepräsentiert seien.

Doch schon jetzt liege die Frauen-Quote in Deutschland in den Aufsichtsräten bei 15% klar über dem EU-Durchschnitt von 11%. In den 30 Dax-Unternehmen sind Frauen mit etwa 4% in Vorständen vertreten.

Zwar beziehen sich die aktuellen Bestrebungen vorerst auf börsennotierte DAX-Unternehmen. Aber es sei davon auszugehen, dass damit in einiger Zeit eine allgemeine Verpflichtung vorgesehen werde. Dies sei kategorisch abzulehnen, erklärte Hartmann.

Im Mittelstand sei mittlerweile aber bei fast jedem fünften Mittelständler eine Frau in der obersten Führungsetage vertreten. Die Tendenz sei weiter steigend. Damit gebe der Mittelstand ein positives Signal. Bei den 3,7 Mio mittelständischen Firmen stehen zudem etwa 730.000 Frauen an der Spitze als Hauptinhaberinnen.

Bei der Diskussion über Frauenquoten werde, so MIT-Landesvorsitzender Frank Hartmann, die Lebenswirklichkeit nicht beachtet. Dass Frauen in Chefetagen unter ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind, liege in erster Linie daran, dass nicht genügend Frauen als passende Bewerberinnen zu finden seien. Dies sei auch eine Frage der Ausbildung. Zudem gebe es in den verschiedenen Branchen unterschiedliche Rahmenbedingungen. So gebe es Branchen, in denen Frauen nur eingeschränkt tätig seien.

Maßgeblich werde gegen das Prinzip der Vertragsfreiheit verstoßen. Eine feste Quote habe zudem mit der Qualifikation und dem Leistungsprinzip nichts mehr zu tun. Auswahlkriterium sei einzig das Geschlecht. Wenn sich keine qualifizierten Frauen bewerben, müssten dann schlechter qualifizierte Frauen den besser qualifizierten Männern vorgezogen werden, die dann diskriminiert und benachteiligt würden. Wenn Frauen bevorzugt werden, geraten sie zudem in den Vorwurf, bloße Quotenfrauen zu sein. Fachliche gute Frauen werden damit abgewertet.

Wenn schon eine Quote, warum dann nur geschlechtsspezifisch. In den Bereichen Schule und Soziales müsste sowieso eine Männerquote eingeführt werden, weil hier die Frauen überrepräsentiert seien. In anderen Bereichen eine Quote für Mittelständler oder für Migranten oder für ältere Arbeitnehmer oder für Mitarbeiter unter 35 Jahren einzuführen, sei unsinnig und verstoße gegen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, betonte die Hessische MIT.

Der Staat mische sich mit diesen Vorgaben immer mehr in die Entscheidungsfreiheit der Arbeitgeber ein, so Hartmann. Es sollen Vorgaben gemacht werden, wer eingestellt werden darf und welcher Lohn gezahlt werden muss. Dann aber müsse der Staat auch dafür sorgen, dass die Arbeitgeber bestimmte Einnahmen erzielen. Dies wäre in der Endkonsequenz eine sozialistische Gesellschaftsordnung.

Deshalb wende sich der Landesverband der MIT Hessen eindeutig gegen Planungen für eine gesetzlich verpflichtende Frauenquote für Arbeitgeber. Der Mittelstand habe erkannt, dass es vorteilhaft ist, Frauen in Führungspositionen angemessen zu vertreten. Angesichts der demografischen Entwicklung, der Frage des Facharbeitermangels, der vielfach guten Ausbildung der Frauen würde der Mittelstand seine Zukunftschancen verspielen, auf die Mitarbeit der Frauen, auch in leitenden Positionen, zu verzichten. Dies alles könne aber nur freiwillig geschehen. Der Staat dürfe nicht vorschreiben, dass eine bestimmte Quote an Frauen beschäftigt sein muss und dies unabhängig von einer Qualifikation, so Hartmann.

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