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Der Anhörungsausschuss des Landkreises Fulda prüft Beschwerden gegen behördliche Entscheidungen

Fulda. Wer mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann deren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen lassen. Bevor es jedoch zur Klageerhebung beim Verwaltungsgericht kommt, hat der Gesetzgeber in vielen Fällen ein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet. Dieses findet vor dem Anhörungsausschuss statt, der in Hessen beim Landrat beziehungsweise in Städten über 30.000 Einwohner beim Magistrat angesiedelt ist.

Foto: Max Colin Heydenreich

Der Anhörungsausschuss des Landkreises Fulda tagt in der Regel einmal im Monat unter Vorsitz von Volker Skirde, Justitiar im Fachdienst Rechtsangelegenheiten der Kreisverwaltung. Weiterhin nehmen an den Sitzungen jeweils zwei ehrenamtliche Beisitzer teil, die vom Kreistag für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden und zur Verschwiegenheit sowie unparteiischen Amtsausübung verpflichtet sind. Durch die gleichberechtigte Teilnahme von Beisitzern soll das demokratische Element gestärkt werden. Derzeit gibt es beim Anhörungsausschuss acht ehrenamtliche Beisitzer.

Grundsätzlich müssen dem Anhörungsausschuss sämtliche Entscheidungen des Kreisausschusses und des Landrats sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden unter 30.000 Einwohner vorgelegt werden, sofern hiergegen Widerspruch geltend gemacht wird. Dazu genügt die schriftliche Eingabe, mit einer Entscheidung der jeweiligen Behörde nicht einverstanden zu sein. Der Anhörungsausschuss prüft dann, ob ein Termin stattfinden soll oder darauf verzichtet werden kann, weil die Sach- und Rechtslage hinreichend geklärt und deshalb eine gütliche Einigung nicht zu erwarten ist.

Zum Anhörungstermin werden der Widerspruchsführer sowie der jeweilige Behördenvertreter geladen. Der Widerspruchsführer kann sich durch einen Bevollmächtigten, insbesondere einen Rechtsanwalt, vertreten lassen und zur Unterstützung auch einen sogenannten Beistand mitbringen. Ziel des Termins ist eine intensive Erörterung der Angelegenheit mit allen Beteiligten. Dabei hat der Anhörungsausschuss die Aufgabe, nach einer möglichst einvernehmlichen Lösung zu suchen. Hierzu kann er Akteneinsicht gewähren und in Ausnahmefällen auch weitere Personen als Zeugen befragen.

Wird keine einvernehmliche Lösung durch Rücknahme oder Änderung des Bescheids bzw. Rücknahme des Widerspruchs erreicht, gibt der Anhörungsausschuss eine Empfehlung, wie weiter verfahren werden soll. Sodann gehen die Akten an die Behörde zum Erlass des Widerspruchbescheids zurück, wogegen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden kann. Während der Termin vor dem Anhörungsausschuss für den Widerspruchsführer kostenfrei ist, fallen für den Widerspruchsbescheid in der Regel Kosten an, wenn die darin getroffene Entscheidung zu Lasten des Bürgers ergeht.

Die Bedeutung des Anhörungsausschusses ist in den letzten Jahren etwas zurückgegangen, weil der Gesetzgeber in etlichen Rechtsgebieten das Widerspruchsverfahren und damit die Möglichkeit einer Einschaltung des Anhörungsausschusses abgeschafft hat. Hingegen steigen die aktuellen Fallzahlen eher an und dürften beim Landkreis Fulda diesem Jahr erstmals die Zahl von 200 übersteigen. Davon werden in den Sitzungen des Anhörungsausschusses zirka 50 bis 60 Fälle behandelt und die übrigen umgehend an die vorlegende Behörde zum Erlass eines Widerspruchsbescheids zurückgegeben.

Für den Landkreis Fulda ist festzustellen, dass es in etwa einem Drittel der Fälle zu einer vollständigen oder teilweise Einigung kommt. In den anderen Fällen werden weiterführende Empfehlungen gegeben, die im Ergebnis zur Entlastung der jeweiligen Behörde und des Verwaltungsgerichts beitragen. Gleichzeitig dienen die Anhörungstermine auch der sachkundigen Beratung, wie im konkreten Fall und ähnlichen weiteren Fällen verfahren werden soll. Auf der anderen Seite geht es darum, in der Öffentlichkeit um Transparenz und Akzeptanz für administrative Entscheidungen zu werben.

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