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Arbeitsgruppe Artenschutz: „Biosphärenreservat Rhön soll ohne Windkraftanlagen bleiben“

Zella. Für einen vollständigen Verzicht auf Windkraftanlagen innerhalb der Grenzen des Biosphärenreservats Rhön hat sich die Länder übergreifende Arbeitsgruppe Artenschutz bei einer Sitzung in Zella ausgesprochen. Damit würde die biologische Vielfalt der Rhön ebenso wie ihr einzigartiges Landschaftsbild wirklich großflächig erhalten, hieß es.

Da bundesweit die Windkraft stark ausgebaut werde, könne die Rhön so auch ein  besonderes Alleinstellungsmerkmal für die touristische Entwicklung schaffen. Die Arbeitsgruppe Artenschutz im Biosphärenreservat Rhön bildet ein informelles Gremium von ehrenamtlich und beruflich in der bayerischen, hessischen und thüringischen Rhön tätigen Naturschutz-Experten. Diese befassten sich in zwei Sitzungen intensiv mit den Folgen eines denkbaren Ausbaus der Windkraft-Nutzung in der Rhön. Als Ergebnis verabschiedeten sie eine gemeinsame Position.

Zur Begründung für den Verzicht auf Windkraftanlagen verweisen die Naturschützer auf die stark veränderte visuelle und auch akustische Wahrnehmung des Landschaftsbildes, auf die Gefährdung vor allem von Vögeln und Fledermäusen, die nach europäischem und deutschem Recht besonders geschützt sind, und auf Beeinträchtigung des Vogelzugs. Biosphärenreservate sollten als Modellregionen der Nachhaltigkeit in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch entwickelt werden.

Aus ökologischer Sicht besitze das Biosphärenreservat Rhön eine bundes- und teilweise europaweite Bedeutung für die Erhaltung der Biodiversität. In ähnlichem Maße bedeutsam sei das Gebiet mit einem einzigartigen Landschaftsbild, welches als „Land der offenen Fernen“ zusammen mit der biologischen Vielfalt die Grundlage für eine maßgebliche Wertschöpfung durch Erholung und Tourismus bilde, heißt es in der Stellungnahme.

Daher bedürfe die Planung von Windkraftanlagen einer fundierten gesamträumlichen Planung, und zwar Länder übergreifend für das gesamte Biosphärenreservat einschließlich der geplanten Erweiterungsgebiete. Dabei seien die naturschutzfachlichen Kriterien differenziert auf höchstem Niveau anzuwenden. Idealerweise decke eine solche Planung die gesamten Rhön-Landkreise ab.

Besonders fordern die Naturschützer, alle Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats, FFH- und europäischen Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Naturwaldreservate einschließlich einer umgebenden Pufferzone von mindestens 1 000 Metern Abstand als absolute Tabuflächen für die Windkraft freizuhalten. Das gelte aktuell auch für alle potenziell als Kernzonen geeigneten Flächen sowie grundsätzlich für Waldflächen.

In ihrem Statement bekennt sich die AG Artenschutz zur Energiewende mit einem starken regionalen Ansatz. Um trotz eines Verzichts auf die Windkraft im Biosphärenreservat Rhön einen angemessenen Beitrag zu leisten, solle ein Konzept zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz mit dem Naturschutz ebenfalls Länder übergreifend entwickelt und in einem Dialogprozess abgestimmt werden. Ziel müsse es sein, eine modellhafte naturschutzgerechte Nutzung erneuerbarer Energien umzusetzen. Im Wortlaut nachzulesen ist die Stellungnahme auch unter www.rhoennatur.de.

 

 

 

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