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Motten vergibt Konzession ab 2010 an die ÜWAG

Fulda. Mit der Unterschrift von Bürgermeister Jochen Vogel und ÜWAG-Vorstand Dipl.-Ing. Günter Bury wurde jetzt in der Leitzentrale der ÜWAG in Fulda der neue Konzessionsvertrag für die Gemeinde Motten besiegelt. Der Gemeinderat hatte sich nach der Ausschreibung des Vertrags vor gut einem Jahr dafür entschieden, die Konzession, also das Leitungsrecht für die Stromversorgung, ab 1. Januar 2010 an das führende osthessische Energieversorgungsunternehmen zu übertragen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

„Ausschlaggebend war für uns, dass die ÜWAG unserer Gemeinde mehr Zuverlässigkeit in der Stromversorgung bietet“, begründet Mottens Bürgermeister Jochen Vogel die Entscheidung, den Vertrag mit dem bisherigen Konzessionsinhaber E.ON Bayern nicht fortzuführen. So wird die ÜWAG das Mottener Stromnetz mit einem sogenannten Ringschluss an zwei Stellen in ihr Verteilungsnetz einbinden – das ermöglicht im Falle eines Fehlers auf einer Zuleitung die schnelle Wiederherstellung der Stromversorgung.

Besonders positiv findet Bürgermeister Vogel auch, dass das Servicecenter Netz Ost der ÜWAG in Hettenhausen seinen Sitz praktisch vor der Mottener Haustür hat: „Das bedeutet kontinuierliche Betreuung und rasche technische Unterstützung im Fall der Fälle.“

Mit dem Vertragsabschluss übernimmt die ÜWAG ab 2010 die Verantwortung für das Stromverteilnetz in dem staatlich anerkannten Erholungsort im Biosphärenreservat Rhön mit seinen drei „Perlen“, den Ortsteilen Motten, Kothen und Speicherz. „Da Motten unmittelbar in zentraler Lage an das Netzgebiet der ÜWAG grenzt, können wir hier Synergieeffekte zum Vorteil der Gemeinde heben“, beschreibt ÜWAG-Vorstand Günter Bury den Nutzen des neuen Vertrags für Motten. Für die ÜWAG bedeute der erste Gewinn einer Konzessionsvertrags-Ausschreibung in Bayern einen Schritt in Richtung Wachstum durch Ausbau des Netzgebiets.

Die ÜWAG wird nun mit dem bisherigen Konzessionsinhaber über die Netzübernahme in Motten verhandeln, sodass das Unternehmen mit Beginn des Konzessionsvertrags 2010 auch Eigentümer aller technischen Anlagen wie Leitungen und Trafostationen vor Ort ist.

Stichwort Konzessionsvertrag

Der Konzessionsvertrag ist ein privater Vertrag zwischen einer Gemeinde und einem Versorgungsunternehmen. Er gewährt dem Unternehmen das Recht zum Betrieb und zur Errichtung von Leitungen auf Gemeindegebiet (Wegerecht) und der Gemeinde das Recht, dafür eine Konzessionsabgabe zu verlangen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist gesetzlich in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt.

Für die knapp 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Motten entsteht durch den Wechsel des Konzessionsnehmers für die technische Infrastruktur der Stromversorgung keinerlei Handlungsbedarf. Wie bisher wählen sie, mit welchem Energielieferanten sie ihre individuellen Stromversorgungsverträge abschließen; bestehende Stromlieferverträge werden durch die Neuvergabe der Konzession nicht berührt.

Zum Foto: Besiegelung des Konzessionsvertrags zwischen Motten und der ÜWAG ab 2010 (v. l. n. r.): Mottens Bürgermeister Jochen Vogel und ÜWAG-Vorstand Dipl.-Ing. Günter Bury bei der Unterschrift, dahinter stehend 3. Bürgermeister Herbert Leibold, 2. Bürgermeisterin Ute Becker sowie die Geschäftsführer der ÜWAG Netz GmbH, Dipl.-Ing. Herbert Olberg und Dipl.-Ing. Eike Weldner.

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