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Neue Studie der Bundesagentur für Arbeit zu Integrationserfolgen

Bad Hersfeld. Menschen, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, haben kaum Chancen, einen sozialversicherungspflichtigen Job zu ergattern. Dies belegt eine Studie der Bundesagentur für Arbeit (BA), in der eine zentrale Frage zur Arbeit der Grundsicherungsstellen beantwortet wird: In welchem Umfang gelingt es, Arbeitslosengeld II – Empfänger in Beschäftigung zu bringen?

Die Studie untersucht außerdem erstmals, wem es am besten gelingt, diese Menschen zu vermitteln: den Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen (Argen), den Optionsgemeinden oder jenen Einrichtungen, wo Agenturen und Kommunen getrennt ihrer Arbeit nachgehen. Erste Ergebnisse belegen, dass in den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung besser gelingt als bei den zugelassenen kommunalen Trägern.

Dem Bericht liegen laut Bundesagentur ausschließlich harte Fakten zugrunde. Die Ergebnisse basieren auf den objektiven Anmeldungen zur Sozialversicherung. Nach Angaben der Arbeitsagentur Bad Hersfeld belegt auch die Optionskommune Hersfeld-Rotenburg in der Studie nur Platz 35 von 38 Trägern der Grundsicherung in vergleichbaren Regionen. „Im Vergleich zum Vorjahr (Mai 2008/2007) ist die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Landkreis um 1,3 Prozent oder 71 Personen angestiegen“, berichtet Karl-Heinrich Renner, Leiter der Agentur.

„Die Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit und Kommune im Werra-Meißner-Kreis schneidet in der Analyse besser ab. Hier konnte Platz 24 von 33 Trägern in vergleichbaren Regionen erreicht werden. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist im Werra-Meißner-Kreis im Vergleich zum Vorjahr (Mai 2008/2007) zurückgegangen. Es konnte ein Rückgang von 4,8 Prozent oder 332 Personen verzeichnet werden.“

Renner ist sich sicher, dass die Ergebnisse der vorliegenden Analyse bei der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Grundsicherungsstellen Beachtung finden werden. Derzeit ist unklar, wer in Zukunft die Langzeitarbeitslosen betreuen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, bis 2010 eine verfassungskonforme Betreuung zu entwickeln. Die jetzige Regel-Form Arbeitsgemeinschaften hatte das Gericht als verfassungswidrig eingestuft.

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