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Austausch der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer

Als Dankeschön für ihr Engagement hatte die Betreuungsstelle des Landkreises Fulda die ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen und Betreuer zu einer Kaffeerunde ins Kreishaus eingeladen. Über die Hälfte der rund 80 in den Betreuungsvereinen von Arbeiterwohlfahrt, VdK und Sozialdienst Katholischer Frauen organisierten Betreuerinnen und Betreuer waren der Einladung gefolgt.

Die Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle, Manuela Gießel und Sonja Giebenhain, hatten das Treffen vorbereitet, das erstmals in dieser Form stattfand und den gegenseitigen  Austausch fördern sollte. Ansonsten haben die von der Betreuungsstelle angebotenen Veranstaltungen eher einen fachlichen Charakter und dienen der Fortbildung der Betreuerinnen und Betreuer insbesondere in rechtlichen Fragen.

In einem kurzen Grußwort bezeichnete Erster Kreisbeigeordneter Dr. Heiko Wingenfeld den Einsatz der ehrenamtlichen Betreuer als nicht selbstverständlich. Mitunter komme er einer Gratwanderung gleich. Regina Jehn-Nitsche, Sachgebietsleiterin der Betreuungsstelle, sprach den anwesenden Betreuerinnen und Betreuer Lob und Anerkennung für ihr wertvolles Engagement aus. Auch im Namen der übrigen ehrenamtlichen Betreuer dankte Bruno Fischer, Kalbach, für die Unterstützung durch Stadt und Landkreis.

Für Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr alleine erledigen können, bestellt das Amtsgericht Betreuer, die unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Personen für diese handeln. Wenn keine Angehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen zur Verfügung stehen und auch kein Berufsbetreuer notwendig ist, werden ehrenamtliche Betreuer eingesetzt.

Ehrenamtliche Betreuer können zum Beispiel für Gesundheitsvorsorge, Vermögenssorge, Aufenthaltserlaubnis, Wohnungsfragen, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und sonstigen Einrichtungen sowie Rechte im Brief- und Postverkehr bestellt werden. Sie regeln die Angelegenheiten der Betreuten und investieren viel Zeit und Energie in den persönlichen Kontakt mit den Betroffenen.

Aufgabe der Betreuungsstelle ist unter anderem die Unterstützung der Betreuungsgerichte bei der Feststellung von aufklärungsbedürftigen Sachverhalten einschließlich Betreuervorschlag sowie die Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten. Bevor ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in konkreten Fällen vorgeschlagen werden können, absolvieren sie im Hinblick auf ihre komplexen Aufgaben eine mehrwöchige Schulung, die von den hiesigen Betreuungsvereinen angeboten wird. Die Entscheidung über die Bestellung obliegt dem Gericht.

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