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Landrat Manfred Görig: Sondersitzung völlig unsinnig

Landrat Manfred Görig (SPD) und Erster Kreisbeigeordneter Peter Zielinski (Bündnis 90/Die Grünen) haben kein Verständnis für den Antrag der CDU für eine Sondersitzung des Kreistages. „Diese Sitzung ist unnötig, kostet viel Geld und ist auch völlig unsinnig, weil es sich bei dem nun nicht stattfindenden Grundstücksverkauf um einen ganz normalen Verwaltungsvorgang handelt“, macht Landrat Görig deutlich.

Erneut zeige die neue CDU-Führung, dass sie inhaltlich keine relevanten Themen habe und glaube deshalb, mit einem solchen Vorgang bereits den Kommunalwahlkampf vorwegnehmen zu müssen. Görig und Zielinski halten diesen neuen Stil der unnötigen Schärfe für sehr bedauerlich.

Erster Kreisbeigeordneter Zielinski betont in der Stellungnahme der Kreisverwaltung. „Es ist logisch, dass ein Investor vom Kauf zurücktritt, wenn die Planungsvoraussetzungen der Stadt, die hier die Planungshoheit besitzt, mit seinen Investitionswünschen nicht kompatibel sind. Daran ist nichts skandalös.“ In den 10 Monaten seit Vertragsabschluss sei erstens kein Geld geflossen und zweitens kein entsprechendes Planungsrecht durch die Stadt hergestellt worden.

Beim angestrebten Verkauf im Sommer 2014 habe man extra eine Ausschreibung gemacht, damit auch Lauterbacher Unternehmen möglicherweise zum Zuge hätten kommen können. Viele Gespräche zwischen der Kreis-Liegenschaftsverwaltung und der Stadt seien geführt worden. Es sei nicht Aufgabe des Kreises die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sondern allein Sache des Käufers bzw. des Investors, sich mit der Stadt zu einigen. Und das sei offenbar nicht gelungen. Nun habe der mögliche Investor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, was Zielinski nachvollziehen könne.

„Es ist bisher kein Geld geflossen, außer den Gebühren für den Notar“, betont Finanzdezernent Görig. Bis zum tatsächlichen Geldfluss sei das Ganze „schwebend unwirksam“, auch bei Immobilienkäufen zwischen Privaten sei das nicht anders. Der Käufer könne die Vertragsoption des Rücktritts ziehen, wenn die planerischen Voraussetzungen durch die Stadt Lauterbach nicht hergestellt worden seien.

Der Kreis beabsichtige zurzeit nicht, das von ihm nicht mehr benötigte Gelände zu veräußern. Sollte die Stadt die Planungsvoraussetzungen ändern, könne man erneut über einen Verkauf nachdenken.

Alle Schritte zum Verkauf des Kreisgrundstücks an der Fuldaer Straße seien nachvollziehbar und rechtlich nicht angreifbar. Die Gremien und alle Fraktionen seien hinreichend informiert worden, betont Erster Kreisbeigeordneter Zielinski. Er macht abschließend deutlich, dass ausschließlich die Stadt Lauterbach für die Bauleitplanung und den Flächennutzungsplan zuständig sei. Jeder mögliche Investor müsse sich über die Nutzungsmöglichkeiten mit der Stadt einigen.

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