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Kömpel: Ein Fehler, der nun behoben wurde

„Die Einführung des Betreuungsgeldes war aus meiner Sicht der falsche Weg, denn es hat viele Kinder von frühkindlicher Bildung ferngehalten“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Die Richter hatten das Gesetz gekippt, weil der Bund ihrer Ansicht nach gar nicht zuständig ist. „Wir sollten das Geld, das nun eingespart wird in den Ausbau von Kindertagesstätten und in die Nachmittagsbetreuung von Grundschulen nutzen. Da besteht auch in meinem Wahlkreis durchaus noch Bedarf“, sagt die Sozialdemokratin, die im Bund Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist.  Kömpel: „Die Qualität der frühkindlichen Betreuung muss verbessert werden, zudem brauchen wir auch eine bessere Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder.“

Es soll nach Meinung der Abgeordneten allerdings auch überlegt werden, wie der Bestandsschutz von Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, gewährleistet werden kann. „Familien, die sich für dieses Modell entschieden haben, sollten das Betreuungsgeld auch bis zum Ende bekommen. „Wir können nicht einfach die festen Planungen und gemeinsamen Absprachen der Eltern von heute auf Morgen ändern“, stellt Kömpel fest.

Nicht zu Unrecht sei das Betreuungsgeld im Volksmund aber auch „Herdprämie“ genannt worden, sagt Kömpel: „Das Betreuungsgeld steht für ein veraltetes Familienmodell. Dass der Mann die Familie ernährt, während die Frau sich um die Kinder kümmert, ist nicht mehr zeitgemäß. So wollen weder junge Frauen noch ihre Männer leben.“
Auf keinen Fall dürfe das nun zur Verfügung stehende zusätzliche Geld im Haushalt versickern. Dafür werde sie sich zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Familienausschuss einsetzen, sagt Kömpel abschließend.

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