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Rund 2,5 Millionen Euro für Musikschulen in Hessen

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt in diesem Jahr die Arbeit der öffentlichen Musikschulen im Land mit rund 2,5 Millionen Euro. Damit stehen 500.000 Euro mehr für die musikalische Bildung zur Verfügung als noch im Jahr 2014.

Die öffentlichen Musikschulen vereinen Elemente des allgemein bildenden Schulwesens, des beruflichen Schulwesens, der außerschulischen Jugendbildung und der Weiterbildung an sich. Sie verknüpfen die unterschiedlichen Bildungsfunktionen im Bereich  der musikalischen Bildung in einer Institution und bieten darüber hinaus qualifizierte Angebote zur Studienvorbereitung junger Berufsmusiker.

Musikförderung hat hohen Stellenwert in der Kulturpolitik

Kunst- und Kulturminister Boris Rhein: „Ich bin sehr froh, dass die Förderung der öffentlichen Musikschulen einen hohen Stellenwert in der Kulturpolitik der Landesregierung genießt. Mit der schrittweisen Erhöhung der Musikschulförderung um zunächst 500.000 Euro und weiteren 300.000 Euro bis zum Jahr 2017 wird ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Die öffentlichen Musikschulen in Hessen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur musikalischen Breitenausbildung, aber ebenso zur Förderung hochtalentierter junger Musikerinnen und Musiker. Das hervorragende Abschneiden der hessischen Teilnehmer beim Bundeswettbewerb ‚Jugend musiziert‘ ist dafür ein überzeugender Beleg.“

66 öffentlich getragene Musikschulen

Der VdM Hessen ist einer der größten hessischen Fach- und Trägerverbände im Bereich der musikalisch-kulturellen Jugendbildung. 1967 entstanden, bildet er mittlerweile ein Netzwerk von nahezu 5.200 Lehrkräften an 66 öffentlich getragenen Musikschulen, die in rund 120 Städten und Gemeinden ein vielfältiges Unterrichtsangebot mit über 93.000 Fächerbelegungen bereithalten.

Aufteilung der Landesmittel durch den Verband deutscher Musikschulen Hessen e. V. (Zahlen gerundet):

  • 1,9 Millionen Euro zur Weiterleitung an die 54 vereinsgetragenen Mitgliedsschulen
  • 197.000 Euro zur Finanzierung von Sonderprojekten mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund und/oder sozialer Benachteiligung
  • 178.000 Euro zur Finanzierung VdM-Geschäftsstelle sowie der Weiterbildungsprogramme für die Musikschullehrkräfte
  • 200.000 Euro für die 13 kommunal getragenen Musikschulen
  • 27.000 Euro für freie Musikschulen
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