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Abgeordnete beim IHK-Ausschuss Tourismus-Kongresse-Dienstleistungen

Zwei Themen standen auf der Tagesordnung des Ausschusses Tourismus-Kongresse-Dienstleistung der Industrie- und Handelskammer Fulda: Das Mindestlohngesetz und die Flüchtlingspolitik. IHK-Vizepräsident Dr. Christian Gebhardt und Hauptgeschäftsführer Stefan Schunck hatten die SPD-Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel eingeladen, um sich über die aktuelle Entwicklung in beiden Bereichen zu informieren und zu diskutieren.

„Das Mindestlohngesetz ist die weitreichendste Sozialreform in den vergangenen Jahren“, sagte Birgit Kömpel. Trotz aller Befürchtungen seitens der Wirtschaft seien Jobverluste nicht eingetreten. Vielmehr habe die Einführung des Mindestlohns den Mittelstand der Region gestärkt.

Christian Gebhardt erklärte, dass es den meisten Betrieben keine großen Probleme bereite, 8,50 Euro pro Stunde ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu zahlen. Viel größer sei der Aufwand bei der Dokumentation.

Mitglieder des Ausschusses wiesen darauf hin, dass ihnen die Dokumentationspflicht dann keine Probleme bereite, wenn sie durch Anwendung der eingesetzten betrieblichen Zeiterfassungssysteme erfüllt werden kann. Es bestehe jedoch Unsicherheit bezüglich der Interpretation der entsprechenden Vorschriften im MiLoG durch den kontrollierenden Zoll.

In der Praxis bereite jedoch die Wechselwirkung mit dem Arbeitszeitgesetz Schwierigkeiten. Manche Vorgaben seien zu streng, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten künftig flexibler eingesetzt werden. Gleich von mehreren Mitgliedern des Ausschusses kam der Vorschlag, über ein Wochenarbeitszeit-Konto nachzudenken. Diese könne von Arbeitgebern/innen und Arbeitnehmern/innen in Absprache flexibel genutzt werden. Eine festgelegte Zahl an Arbeitsstunden pro Tag wäre hinfällig. Kömpel versprach, die Idee eines Wochenarbeits-Zeitkontos in Berlin vorzutragen: „Für dieses Modell kann ich mich ohne schlechtes Gewissen einsetzen.“ Gerade in der heutigen Zeit sei es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wichtig, ihren Arbeitsalltag flexibel zu gestalten. Kömpel: „Wir müssen dabei aber auch auf die Gesundheit und die Belastungsgrenze der Beschäftigten achten.

4,29 Prozent der Flüchtlinge, die dem Land Hessen zugewiesen werden, muss der Kreis Fulda aufnehmen. Dies war eine der Zahlen, die von IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schunck zu Beginn des zweiten Teils der Sitzung präsentiert wurde. Hessen wiederum nimmt 7,3 Prozent aller nach Deutschland geflüchteten Menschen auf. Einig waren sich die Abgeordnete und die Mitglieder des Ausschusses darüber, dass schnelles Erlernen der deutschen Sprache das wichtigste Fundament für eine schnelle Integration am Arbeitsmarkt ist. Kömpel berichtete unter anderem, dass das Bearbeiten eines Asylantrages von 5,4 Monaten künftig auf drei Monate reduziert werden soll. Die Integration von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt soll künftig schneller über die Bühne gehen. „Wir haben im Landkreis Fulda noch eine ganze Reihe freier Lehrstellen“, erklärte Christian Gebhardt. Und neben Fachkräften würden auch angelernte Arbeitskräfte, besonders im Hotel- und Gastronomiebereich, benötigt. Die Politikerin und die Wirtschaftsvertreter favorisieren ferner eine 3+2-Lösung. Dies bedeutet, dass ein junger Flüchtling nach drei Jahren Ausbildung eine Garantie auf zwei Jahre Beschäftigung erhält. In dieser Zeit darf er nicht abgeschoben werden. Dann nach der bisherigen Regelung kann passieren, dass ein Betrieb seinen fertig ausgebildeten Lehrling verliert, weil dieser abgeschoben wird.

Abschließend wurde die Asylproblematik vom Themenfeld Einwanderungsgesetz abgegrenzt: Das Einwanderungsgesetz habe eine andere Zielsetzung. Es solle die Voraussetzungen schaffen, unter denen jeder Antragssteller nach Deutschland einwandern könn. Das gelte für die Bürger aller Länder und Ziele auf die Akquisition von Fachkräften und Akademikern. Birgit: Kömpel: „Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen mit guter Ausbildung auf legalem Weg zu uns kommen können.“

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Politik & Wirtschaft