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Dr. Walter Arnold: Hessische Sonderregelung für Feuerwehrführerschein entlastet Kommunen und unterstützt die Freiwilligen Helfer

Fulda. Auf die am 01. Juli 2010 in Kraft getretene neue hessische Rechtslage mit der Sonderregelung für Führerscheine der Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Rettungsdiensten weist der CDU-Landtagsabgeordnete Walter Arnold hin. Die Entscheidung des Landes, den Führerschein für Feuerwehren, Rettungsdienste und für die technischen Hilfsdienste zu vereinfachen (Hessische Fahrberechtigungsverordnung – HFbV), nutze den Kommunen und unterstütze die freiwilligen Helfer, unterstreicht der Fuldaer Wahlkreisabgeordnete.

Zeit- und geldsparend

Gerade in eher ländlich strukturierten Gebieten mit zahlreichen Ortsteilfeuerwehren hatte es mit der ursprünglichen EU-Regelung Probleme gegeben. Die Einsatzkräfte hätten nämlich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen den Führerschein der Klasse C1 erwerben müssen und dies koste Zeit und Geld, hebt der Abgeordnete hervor. Überwiegend hätten die Feuerwehren (aber auch zahlreiche Rettungsdienste) Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse.

Diese hätte man früher mit dem Führerschein Klasse 3 fahren dürfen. Nach neuem EU-Recht berechtigte der Führerschein der neuen Klasse B aber nur noch bis 3,5 Tonnen, von 3,5 bis 4,75 Tonnen benötigte man einen Führerschein C1, darüber hinaus eine Erlaubnis der Klasse C. Hessen nutzte nun – nach intensiven Verhandlungen im Innen- und Wirtschaftsministerium – die Möglichkeit, für Fahrzeuge bis zu 4.750 kg Gesamtmasse Fahrerlaubnisse unter vereinfachten Voraussetzungen zu erteilen. Die betreffenden Organisationen wie Feuerwehren, Rettungsdienste, usw. könnten nun durch eine fachgerechte Unterweisung die entsprechende „Ausbildung“ übernehmen.

Dadurch würden die kommunalen Haushalte im Bereich des Brandschutzes und die Träger der Rettungsdienste deutlich entlastet, da ansonsten zusätzliche Führerscheine notwendig gewesen wären, betont Arnold abschließend.

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