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Ein Jahr Bildungs- und Teilhabepaket – Landkreis Fulda zieht positive Bilanz

Fulda. Vor einem Jahr, am 29. März 2011, gab die Bundesregierung nach einem langen politischen Ringen den Startschuss für das Bildungs- und Teilhabepaket. Zum Jahrestag kann der Landkreis Fulda eine positive Bilanz ziehen: Denn inzwischen hat in der Region mehr als die Hälfte der in Frage kommenden Kinder und Jugendlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Foto: Max Colin Heydenreich

Das Paket, so formuliert es der Bund, soll Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Aktivitäten und den Zugang zu Bildung ermöglichen. Daher werden zahlreiche Leistungen wie Schulbedarf, Förderunterricht, Tagesausflüge oder Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Vereinsbeiträge für Sport oder Kultur sowie Zuschüsse für ein warmes Mittagessen in Kitas und Schulen erbracht.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Kindern zu, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II (Hartz IV-Empfänger) oder SGB XII (Sozialhilfeempfänger) sind, bzw. Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Die politische Zielsetzung lautet: „Die Leistung muss beim Kind ankommen!“

Diese Vorgabe stellt hohe Anforderungen an die Akteure vor Ort: „Denn Antragstellung und Bearbeitung bedeuten einen nicht unerheblichen logistischen Aufwand für alle Beteiligten“, erklärt Fachdienstleiter Peter Wehner. Abgesehen vom Schulbedarf, der bei SGB II- und SGB XII-Empfängern automatisch ausgezahlt wird, müssen alle anderen Leistungen beantragt werden.

Marco Krönung, Koordinator für das Bildungs- und Teilhabepaket (BTP), sowie die beiden Verwaltungsfachkräfte Kathrin Jakob und Monika Kircher sind inzwischen ein eingespieltes Team, das ein eigenes Informationskonzept entwickelt hat, um die Eltern sowie die Verantwortlichen in Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen zu erreichen. Denn ohne deren aktive Mitarbeit bei der Antragstellung und „Folgeadministration“ wäre eine Umsetzung des BTP wohl nicht möglich.

Derzeit gibt es im Landkreis 4600 Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen aus dem BTP haben. Für 2361 Kinder und Jugendliche wurde bis dato ein Antrag gestellt. Am häufigsten wurden die Zahlungen für ein warmes Mittagessen (der Eigenanteil liegt bei einem Euro) sowie für Schulausflüge in Anspruch genommen. 652 Personen haben Teilhabeleistungen (zehn Euro monatlich) für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote in Anspruch genommen.

„Mit diesen Zahlen“ sagen Fachdienstleiter Peter Wehner und Koordinator Marco Krönung, „können wir uns ganz gut sehen lassen.“ Für die Zukunft würden sie sich jedoch vom Gesetzgeber eine deutliche Vereinfachung der Verwaltungsabläufe wünschen: „Damit wir die Zielgruppe noch besser erreichen und die Leistungen bei möglichst allen Kindern und Jugendlichen ankommen.“ (hey)

Info

Antragsformulare für Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten:

SGB II-Leistungsberechtigte (erwerbsfähige Personen)

Kreisjobcenter, Robert-Kircher-Str. 24, 36037 Fulda

Sozialhilfeberechtigte (nicht erwerbsfähige Personen)

Landratsamt Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen, Wörthstraße 15, 36037 Fulda

Stadtverwaltung Fulda, Sozial- und Wohnungsamt, Bonifatiusplatz 1 + 3, 36037 Fulda

Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte

Kreisjobcenter Fulda, Robert-Kircher-Str. 24, 36037 Fulda

Wohngeldstelle des Landkreises Fulda

Wörthstraße 15

39037 Fulda

Wohngeldstelle der Stadt Fulda

Palais Buttlar

36037 Fulda

Antragsformulare können auch im Internet heruntergeladen werden. Weitere Infos unter: www.landkreis-fulda.de oder www.job-fulda.de

Ansprechpartner:

Herr Krönung

0661/6006-8704

Herr Wehner

0661/6006-8063

E-Mail: Alg2-Bildung-Teilhabe@Landkreis-fulda.de

Sprechzeiten:

Mo., Mi., Fr. 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Di., Do. 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr

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