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Vergleichsverhandlungen um die „Sonne“ stocken – Kein Mediator bereit zu Verhandlungen

Fulda. Investor Jochen Hohmann will sich der provisorischen Instandsetzung und Wiedervermietung der Immobilie am Peterstor 2 in Fulda widmen und in Rücksprache mit den städtischen Gremien auch den umliegenden Platz an der Doll entwickeln. Gleichzeitig stocken die Vergleichsverhandlungen um den Betrieb der Gastronomie „Sonne“ am Peterstor 2 in Fulda weiter, da kein Mediator gefunden werden konnte.

„Wir streben an, künftig wieder alle Stockwerke zu vermieten“, erklärt Architekt Jochen Hohmann. In der Bestandsanalyse der Immobilie habe sich bereits vor mehreren Monaten herausgestellt, dass eine grundlegende Kernsanierung notwendig sei, die in diesem Umfang im „Betriebszustand“ nicht zu bewerkstelligen ist. Heißt: Einige Wohnungen wurden bereits geräumt, um die Gesundheit der Mieter nicht zu gefährden. „Hier war unser Büro natürlich bei der Ummietung in andere Wohnungen gerne behilflich“, so Hohmann. Zu seinem Vorhaben mit der Immobilie äußert sich der Investor wie folgt:„Unser Ziel ist es, nicht nur das Gebäude, sondern den gesamten Platz zu entwickeln. Dazu werden wir als nächstes Gespräche mit den entsprechenden städtischen Gremien führen“, führt Hohmann aus.

Schließlich habe sich der Platz an der Doll mit der dort beheimateten Gastronomie zu einer zweiten wichtigen Anlaufstelle neben der Altstadt entwickelt. Diese Substanz soll nach Meinung des Investors erhalten bleiben – die Entwicklung der „Kopfimmobilie“ sei dazu ein wichtiger Schritt. Wann die Bauarbeiten beginnen können, stehe noch nicht fest: „Wir wollen das Gebäude natürlich schnellst möglich wieder provisorisch instand setzen, aber eine grundlegende Sanierung ist nicht möglich, solange im Erdgeschoss noch Gastronomie beheimatet ist. Daher werden wir uns nun zunächst den oberen Stockwerken widmen, und diese auf ein angemessenes Niveau bringen“, erklärt Hohmann.

Auch wenn die Vergleichsverhandlungen mit Pächterin und Unterpächterin der „Sonne“ derzeit stocken, zeichnet sich nachdem Hauseigentümer Jochen Hohmann als Zeichen des Entgegenkommens bereits im vergangenen Monat die Räumungsklage zurückgezogen hatte, weitere Entspannung im Konflikt ab: Das zum 1. Mai 2012 in Hessen neu in Kraft getretene Gaststättengesetz verhindert künftig die sogenannten „Sonnenpartys“ vollständig. Die aus diesen in der Vergangenheit überwiegend illegal durchgeführten Partys resultierenden Lärmbelästigungen waren einer der Hauptstreitpunkte im Konflikt zwischen Eigentümer und den Pächtern.

Jochen Hohmann setzt auch weiterhin auf Deeskalation: „Wir wollen nach wie vor eine außergerichtliche Lösung – und hoffen, dass die Gegenseite unser Angebot annimmt, und der Klagerücknahme zustimmt.“ Die angekündigte Einschaltung eines Mediators sei bislang erfolglos gewesen: „Das Thema ist emotional so hochgekocht worden, dass sich hier keine der von uns angesprochenen Personen dazu bereiterklären wollte, sich medial verheizen zu lassen“, erklärt Hohmann. Und von Seiten der Pächterin sei bislang ebenfalls kein konstruktiver Lösungsvorschlag eingegangen.
Zum Hintergrund:

Die wichtigsten Neuerungen des neuen Gaststättengesetz für Hessen sind der Wegfall der Konzession und das explizite Verbot sogenannter Flatrate-Partys. Durch das Gesetz entfällt die bisherige Gaststättenerlaubnis, die ohnehin nur noch für Betriebe galt, die Alkohol ausschenken. Wie alle anderen Gewerbetreibenden auch sind Gastwirte wie bisher für die Beachtung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Bau, Lebensmittelhygiene, Jugendschutz, Arbeitsschutz oder Immissionsschutz verantwortlich. Für die Immobilie am Peterstor 2 in Fulda schließt der letztgenannte Stichpunkt die Durchführung weiterer Musikveranstaltungen und der sogenannten Sonnenpartys aus, da eine Lärmbelästigung aus der schallschutztechnisch nicht geeigneten Immobilie anderweitig nicht zu vermeiden ist. Mit der Novellierung des Gaststättenrechts sei damit zumindest einer der Hauptstreitpunkte, die nächtliche Lärmbelästigung aus der „Sonne“ vom Tisch. Hohmann sah in der Vergangenheit nicht nur seinen Hotelbetrieb in der direkten Nachbarschaft gestört: „Dass unsere Hotelgäste mit ihren Beschwerden nicht alleine standen, zeigt ja auch die Tatsache, dass sich unter den Nachbarn im Umfeld zwischenzeitlich bereits eine Bürgerinitiative gebildet hatte.“

Für die weiteren Vergleichsverhandlungen sei allerdings nach wie vor keine Einigung in Sicht: Nachdem Hauseigentümer Jochen Hohmann als Zeichen des Entgegenkommens bereits im vergangenen Monat die Räumungsklage gegen die Pächterin und Unterpächterin zurückgezogen hatte, lehnt die Gegenpartei die nötige Zustimmung dafür ab. „Und das aus unserer Sicht aus nicht nachvollziehbaren Gründen“, so Hohmann. Sein Argument für die Klagerücknahme war: „Unabhängig vom Ausgang der Gerichtsverhandlung würden durch ein Urteil ja die Konfliktpunkte nicht gelöst – wir wollten durch die Klagerücknahme den Konflikt entschärfen und auf eine baldige Lösung setzen.“ Dr. Christoph Kind, Anwalt der Gegenseite lehnte dies in der Fuldaer Zeitung ab: „Er wolle, dass das Gericht dem Hausbesitzer klar mache, was dessen Pflichten sind – etwa dafür zu sorgen, dass sich die Räume der Kneipe im ordentlichen Zustand befinden.“ Das sei aus Hohmanns Sicht „natürlich absoluter Nonsens! Denn das ist überhaupt nicht Verhandlungsgegenstand vor Gericht.“ Das Gericht spricht sein Urteil nun Ende Mai.

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